Fortbildungsrichtlinien

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Fortbildungsrichtlinien
Diese Richtlinien wurden von der Fortbildungskommission überarbeitet und vom Vorstand am 18. Februar 2010 genehmigt.

1. Allgemeines

Cranio Praktizierende Mitglieder der Cranio Suisse® (CP) haben folgende Fortbildung nachzuweisen: 40 Stunden pro 2 Kalenderjahre (im folgenden ’Fortbildungsperiode’ genannt).

Die Fortbildungsüberprüfung findet alle 2 Jahre statt.
Neueintretende CP müssen entsprechend dem Eintrittsdatum bis zum Ende der Fortbildungsperiode anteilsmässig den Fortbildungsnachweis erbringen.

Ein Überhang von maximal 20 Stunden kann auf die nächste Fortbildungsperiode übertragen werden.

Den inhaltlichen Schwerpunkt der Fortbildung legt das Mitglied unter Beachtung der nachfolgenden Punkte selber fest.

Solange jemand Cranio Praktizierendes Mitglied ist, besteht die Fortbildungspflicht unabhängig vom Alter.

2. Fachkurse

Die 40 Stunden Fortbildung müssen in den ersten zwei ganzen Fortbildungsperioden nach Abschluss der Ausbildung 100% Fachkurse enthalten.

Bei Fachkursen ist eine craniospezifische Ausbildung der Teilnehmerinnen von mindestens 110 Stunden Voraussetzung. Als Fachkurse gelten:
  • Craniosacral Therapie und verwandte Techniken
  • Craniospezifische Kurse im schul- und erfahrungsmedizinischen Bereich
  • Von Prozessbegleitungs- und Traumakursen werden pro Fortbildungs-periode maximal 20 Stunden als Fachkurse anerkannt.

Craniospezifische Kurse, die nicht auf der Website der Cranio Suisse® aufgeführt sind, sind nur mit vorheriger Abklärung bei der Fortbildungskommission gültig

Pro Fortbildungsperiode werden auch angerechnet:
  • 10 Stunden fachbezogene Supervision bei Supervisorinnen, die von Cranio Suisse® anerkannt sind,
  • 20 Stunden Assistenz,
  • 20 Stunden Kurswiederholung
  • 20 Stunden für Passerelle

3. Fortbildung nach vier Jahren Praxistätigkeit

Nach vier Jahren Mitgliedschaft als CP oder nachgewiesen mindestens vier Jahren als Praktizierende mit Diplom, werden auch Wahlkurse anerkannt. Jede Cranio-sacral Therapierende entscheidet selbst, welche Fortbildung ihre Tätigkeit als Craniosacral Therapeutin fördert und unterstützt. Die Fortbildung beinhaltet:
  • Schul- und erfahrungsmedizinische Themen
  • Themen der Prozessbegleitung und Trauma-Therapie
  • Themen, die den Prozess der Heilung in der Cranio-Arbeit unterstützen und nicht zwingend methodenspezifisch sind
  • Themen, welche die therapeutische Kompetenz fördern.

4. Einschränkungen

Nicht als Fortbildung akzeptiert werden:
  • Nicht craniospezifische Selbsterfahrung
  • Eigenbehandlungen, Intervision
  • Nicht fachbezogene Supervision
  • Tätigkeit als Supervisorin oder Lehrkraft
  • Fernunterricht, Selbststudium
  • Kurse aus den Bereichen Wellness, Kosmetik

5. Befreiung von der Fortbildungspflicht

Das Mitglied kann beim Verband aus wichtigen Gründen oder in Härtefällen, die ihm eine Fortbildung nicht ermöglichen (z.B. Schwangerschaft, länger dauernde Krankheit, Auslandaufenthalt), schriftlich beantragen, von der Fortbildungspflicht vorerst für 1 Jahr befreit zu werden. Wenn die Passivzeit länger als 1 Jahr dauert, muss mit der FoKo eine individuelle Abmachung getroffen werden. CP, die von der Fortbildungspflicht befreit sind, werden zwischenzeitlich als Passivmitglieder geführt, können aber prüfungslos und gebührenfrei wieder in den Status der CP übertreten.

6. Nicht erfüllte Fortbildungspflicht

Kommt eine CP ihren Fortbildungspflichten auch nach einmaliger Mahnung nicht nach, wird sie bis zum Einreichen der fehlenden Fortbildungsstunden in die Kate-gorie eines Passivmitglieds versetzt. Falls die ausstehenden Fortbildungsstunden innerhalb eines Jahres nicht nachgereicht werden und mit der FoKo keine in-dividuelle Abmachung getroffen wurde, erlöscht die Mitgliedschaft automatisch.

7. Administratives

Die Kursbestätigungen müssen folgende Angaben enthalten:
  • Name, Vorname der Teilnehmerin
  • Datum (von/bis), Dauer in Stunden à 60 Min.
  • Inhalt und Bezeichnung des Seminars (Inhalt als Beilage möglich)
  • Unterschrift der Seminarleiterin/Referentin
  • Adresse und Unterschrift der Organisatorin.