Cranio Suisse - Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Versicherungsangebote

Berufshaftpflicht

Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung ist für eine Anmeldung beim EMR obligatorisch. Wir empfehlen den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung allen praktizierenden Craniosacral Therapeut*innen. Für Studierende ist die Berufshaftpflichtversicherung in der Regel nicht notwendig, da die Privathaftpflicht einen geringfügigen Haupt- oder Nebenerwerb abdeckt. Falls jedoch Praxisräumlichkeiten in Untermiete genutzt werden, empfiehlt es sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Als Mitglied von Cranio Suisse® kannst du von einer kostengünstigen Berufshaftpflichtversicherung profitieren. Bei dieser handelt es sich um eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung, die alle deine therapeutischen Arbeiten abdeckt und auch als Betriebshaftpflicht für deine Praxis gilt.

Zum günstigen Preis von CHF 95.- pro Jahr erhältst du eine Versicherungslösung mit einer Versicherungssumme von CHF 5'000'000.-. Der Selbstbehalt beträgt CHF 500.- (Grundrisiko "plus"). Zusätzlich bieten wir auch eine Versicherungslösung mit integraler Deckung an (Integraldeckung) für CHF 250.- pro Jahr.

Cranio Suisse® arbeitet zusammen mit dem Büro solution+benefit GmbH in Murten, welches auch für andere Verbände solche Lösungen anbietet.

Der Versicherungsbeginn entspricht dem Bearbeitungsdatum deines Antrags. Bitte beachte, dass ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nur bei fristgerechter Zahlung der Prämien besteht.

Bei einem Abschluss der Versicherung im ersten Quartal verrechnen wir dir den vollen Betrag, danach pro Quartal 25% Reduktion abzüglich Stempelgebühren.

Versicherungsdeckung

Nicht versichert ist die Haftpflicht aus folgenden Therapiemethoden:
Freischaffende Hebamme, Osteopathie, Physiotherapie, Homöosiniatrie, Aschner-Methoden, Ausleiten mittels invasiver Methoden, Heisse Bäder (über 40°C), Humoraltherapie, Ionophorese, Schlenzbäder, Atlaslogie, Vitalogie nach Huggler, Bluttherapie, Astrologie, Geistheilung, Psychologische Beratungen, Primär-, Urschreitherapie, HOT (hämatogene Sauerstofftherapie), Ozontherapie, Frischzellen- und Organtherapie, Neuraltherapie, Thymustherapie.

Weshalb gibt es noch eine sogenannte Integraldeckung?

Die Integraldeckung sieht zusätzlichen Versicherungsschutz vor für „reine Vermögensschäden“.

Beispiel:

Der Patient klagt nach der 10. Therapie, dass es ihm schlechter gehe und er jetzt 1 Monat nicht arbeiten kann. Der Verdienstausfall wäre hier ein reiner Vermögensschaden, weil kein unmittelbarer Personenschaden (Beinbruch s. oben) vorliegt. Nur müsste der Patient beweisen können, dass der Therapeut ein Verschulden trifft.

Versicherungslösung

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