Cranio Suisse - Schweizerische Gesellschaft für Craniosacral Therapie

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Könnte es in Zukunft möglich sein, dass die Craniosacral Therapie über die Grundversicherung abgerechnet werden kann?

Nur Ärztinnen und Ärzte können Anthroposophie, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie und TCM über die Grundversicherung abrechnen. Für Therapeut*innen aus den Bereichen Alternativmedizin und KomplementärTherapie besteht diese Möglichkeit heute und in absehbarer Zukunft nicht. Eine Abrechnung über die Grundversicherung wird weder von Cranio Suisse® noch von anderen Verbänden der KomplementärTherapie angestrebt.