Am 8. September 2022 läuft die Übergangsfrist für langjährig Praktizierende im Gleichwertigkeitsverfahren (GWV) Branchenzertifikat (BZ) ab.
Danach kann der Tronc Commun nicht mehr durch den Nachweis einer Registrierung bei einer Registrierstelle (Erstregistrierung vor dem 8.9.2015) kompensiert werden.
Es wird nach Ablauf dieser Übergangsfrist auch keine Berufserfahrung (BE) mehr angerechnet. Aktuell sind es noch 20 Stunden BE pro Jahr, bis zu gesamt 160 Stunden, die für den methodenspezifischen Teil der KT-Ausbildung (von gesamt mind. 500 Kontaktstunden) angerechnet werden kann. Aktuell können auch bis zu 110 Stunden BE (von total 340h) für die verschiedenen Teile des Tronc Commun angerechnet werden.
Detailliertere Informationen dazu, wieviel BE für welche Tronc Commun Elemente angerechnet werden, findest du im Abschnitt 5. Übergangsbestimmungen des
Reglement Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT.