Die Berufshaftpflichtversicherung übernimmt die Haftungsrisiken des Praxisbetriebs sowie der Berufsausübung des Therapeuten. Gedeckt sind Personen- und Sachschäden. Beispiel: Klient fliegt vom Behandlungstisch, der schon lange repariert hätte werden sollen. Er bricht sich dabei ein Bein und kann 4 Wochen nicht arbeiten. Auch seine Brille geht in Brüche. Die Brille ist Sachschaden, die Behandlungen am gebrochenen Bein ist Personenschaden und die 4 Wochen Arbeitsausfall ist ein Vermögensschaden, welcher auf einen Personenschaden zurückzuführen ist. Alles ist über die Normaldeckung gedeckt.